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Erklärung zur Barrierefreiheit leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg

ist zuständig für die Internet-Seite

der Nachhaltigkeits-Strategie.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Die Abkürzung für das Gesetz ist: L-BGG.

Darin steht:

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte

einer Internet-Seite gut lesen können.

 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind

noch nicht barrierefrei.


Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Auf der Internet-Seite gibt es Dokumente.
    Die Dokumente sind im pdf-Format gespeichert.
    Das Format können noch nicht alle Menschen lesen.
     
  • Auf der Internet-Seite gibt es Videos.
    Einige Videos haben Unter-Titel.

    Das heißt:
    Unter dem Video steht ein Text.
    Da steht, was der Sprecher sagt.
    Bei einigen Videos fehlen die Unter-Titel.
    Außerdem gibt es keine Beschreibung der Videos.
    Das brauchen Menschen mit Seh-Behinderung.
    Dann können Sie das Video besser verstehen.
  • Die Formulare auf der Internet-Seite können
    nicht alle Menschen lesen und ausfüllen.
  • Es gibt verschiedene Buttons und Menüs.
    Bei manchen davon fehlt noch ein Text zur Erklärung.
    Damit auch Menschen mit Seh-Behinderung wissen:
    Da ist ein Button und so kann ich ihn bedienen.
    Darum kann man noch nicht alle Elemente auf der Seite
    über die Tasten am PC bedienen.
     
  • Es gibt keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache.


Aber wir arbeiten daran.

Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.
 

Einige Dokumente sind nicht barrierefrei und bleiben auch so.

Das dürfen wir so machen.

Die Regel steht im Gesetz.

Sie gilt für Dokumente

  • die älter als zwei Jahre sind
  • und die nicht mehr benutzt werden.

Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung dazu

Es gibt ein Gesetz in Deutschland:

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Die Abkürzung ist: BITV 2.0.

In diesem Gesetz stehen Regeln,

wie man barrierefreie Internet-Seiten gestaltet.

 

Die Firma WEB for ALL hat 6 Internet-Seiten geprüft.

Und zwar auf die Regeln der BITV 2.0.

Die Prüfung war am 31.8.2020.

Eine Internet-Seite ist barrierefrei,

wenn sie die Regeln der BITV 2.0 erfüllt.

Einige Inhalte dieser Internet-Seite sind nicht barrierefrei.

Diese Inhalte stehen oben unter Punkt 1.

Diese Erklärung haben wir am 15.9.2020 geschrieben.


Information an uns

Sie haben noch mehr Fehler auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:

Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart


Sie können uns auch anrufen: 0711/ 126 – 0

Oder Sie schreiben uns eine E-Mail: poststelle@remove-this.um.bwl.de


Durchsetzungs-Verfahren

Es ist dem Umwelt-Ministerium wichtig,

dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden und sagen:

Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann muss das Umwelt-Ministerium sich bei Ihnen

innerhalb von 4 Wochen melden.

Unsere Telefon-Nummer und unsere E-Mail-Adresse steht unter Punkt 2.

 

Das Umwelt-Ministerium hat sich nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

 

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

 

Sie können Frau Aeffner auch anrufen: Tel. 0711/ 279-3360.

Oder ihr schreiben: poststelle@remove-this.bfbmb.bwl.de

 

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

 

Das alles steht hier:

Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Verordnung des Sozial-Ministeriums und des Innen-Ministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes



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