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FAQs EmpCo | Klimafit BW
Davon können auch Aussagen betroffen sein, die Unternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme/Mitgliedschaft am Klimabündnis BW, an der Klimawin BW oder am Förderprogramm Klimafit BW treffen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg derzeit daran, die erwähnten Initiativen und Programme an die neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Hiervon betroffen sind insbesondere die künftige Nutzung der jeweiligen Logos, die Kommunikationsmaterialien sowie die EmpCo-konforme öffentliche Darstellung und Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen. Hierbei verfolgt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft einen bewusst risikoarmen Ansatz.
Die folgenden FAQs geben einen Überblick über den aktuellen Stand und den aktuellen Handlungsbedarf, der aus Sicht des Ministeriums bereits vor dem Inkrafttreten der Regelungen am 27. September 2026 besteht. Sie werden fortlaufend ergänzt und bei Bedarf weiter konkretisiert.
Bitte beachten Sie:
Die FAQs dienen der Information über den aktuellen Stand zum Thema EmpCo und Klimabündnis BW/Klimawin BW/Klimafit BW. Die hierin enthaltenen Empfehlungen stellen jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar; sie können und sollen eine solche auch nicht ersetzen.
Die FAQs enthalten zweierlei: verbindliche Vorgaben des Ministeriums zur Nutzung der Logos, Urkunden und Materialien der Initiativen sowie Empfehlungen für Ihre übrige Unternehmenskommunikation im Kontext Klimabündnis BW/Klimawin BW/Klimafit BW, die Sie in eigener Verantwortung umsetzen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für eine nicht EmpCo-konforme Unternehmenskommunikation auf Kommunikationskanälen, die das Ministerium weder betreut noch verantwortet. Für die Rechtmäßigkeit der eigenen Unternehmenskommunikation bleibt jedes Unternehmen selbst verantwortlich.
Die nachfolgenden Hinweise betreffen insbesondere die nach außen gerichtete, werbliche Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für andere Kommunikationszusammenhänge kann eine gesonderte Bewertung erforderlich sein. Da öffentlich zugängliche Kanäle wie Webseite, Social Media oder Broschüren regelmäßig auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrgenommen werden, empfehlen wir dort, im Zweifel von einer verbrauchergerichteten Kommunikation auszugehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz” unter unternehmenmachenklimaschutz@nachhaltigkeitsstrategie.de.
Fragen und Antworten
Ja. Sie können weiterhin kommunizieren, dass Ihr Unternehmen am Förderprogramm Klimafit BW teilgenommen hat.
Empfohlen wird folgende Formulierung:
„Wir haben im Jahr [Jahreszahl] das Förderprogramm Klimafit BW absolviert und die vorgesehenen Arbeitsschritte durchgeführt, einschließlich der Erstellung einer betrieblichen Treibhausgasbilanz und eines Maßnahmenprogramms.“
Enthält das Ihnen vorliegende Logo eine Jahreszahl, kann es weiterhin verwendet und auf Kommunikationskanälen und Kommunikationsmaterialien (zum Beispiel Webseite, Präsentationen, Social Media, Broschüren, E-Mail-Signaturen, Briefpapier) eingebunden werden.
Enthält das Ihnen vorliegende Logo keine Jahreszahl (vorwiegend Jahre 2025 und 2026), empfehlen wir Ihnen, das Logo vorübergehend nicht weiter zu verwenden. Dieses Logo wird derzeit überarbeitet. Bis zur Bereitstellung eines aktualisierten Logos empfehlen wir, das bisherige Logo aus Kommunikationskanälen und Kommunikationsmaterialien zu entfernen. Sie erhalten ein neues Logo, welches das Jahr ihres Abschlusses zeigen wird.
Als Zwischenlösung kann das bisherige Logo bis zur Bereitstellung des neues Logos weiterverwendet werden, wenn unmittelbar daneben – nicht nur auf einer verlinkten Unterseite – der Zusatz “Programmabschluss [Jahr]” steht.
Ja. Da die Urkunde kann durch das Abschlussdatum sowie der Auflistung des Abschlussjahres eindeutig der Vergangenheit zugeordnet werden. Da sie keine EmpCo-relevanten Zukunftsaussagen enthält, kann sie als historisches Dokument weiterhin zur Kommunikation verwendet werden.
Empfohlen wird, das Abschlussjahr klar zu kennzeichnen und dies beispielsweise in den begleitenden Beschreibungstext der Urkunde aufzunehmen.
Die Teilnahme an Klimafit BW bestätigt insbesondere:
- die Teilnahme und Absolvierung des Förderprogramms im Jahr,
- die Durchführung der vorgesehenen Arbeitsschritte,
- die Erstellung einer betrieblichen Treibhausgasbilanz und eines Maßnahmenprogramms,
- die Bestätigung des erfolgreichen Programmabschlusses durch eine unabhängige Kommission im Rahmen einer Betriebsbegehung.
Die Teilnahme bestätigt keine umfassende Nachhaltigkeitsleistung, keine bereits erreichte Emissionsminderung und keine fortlaufende Überprüfung der Umweltleistung nach Abschluss des Programmjahres. Das Maßnahmenprogramm muss zum Zeitpunkt des Abschlusses erarbeitet und begonnen, nicht aber vollständig umgesetzt werden.
Stand: 11. September 2026