Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums: https://nachhaltigkeitsstrategie.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Vereinzelt fehlende Alternativtexte für Bedienelemente.
- Videos: Diese haben oft nur einen Untertitel. Fehlende Audiodeskription.
- Überschriften einzelner Suchergebnisse sind nicht als H-Element ausgezeichnet.
- Kontrast in Formularfeldvorbelegungen nicht ausreichend.
- Weiterlesen-Links sind teilweise nicht kontextunabhängig verständlich.
- Bei Volltextsuche und Login-Bereich muss der Tastaturfokus rückwärts bedient werden.
- Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Wir haben diese Internetseite von einem unabhängigen BITV-Test-Gutachter testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Für die Prüfung hat die Prüfstelle sechs repräsentative Seiten ausgewählt.
Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Nicht barrierefreie Inhalte sind unter 2. aufgeführt.
Das BITV-Gutachten wurde am 31.08.2020 erstellt und am 09.11.2020 erneut überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.02.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126-0
poststelle@ um.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@ bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.