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Klimabündnis BW

Das Bündnis wird mit einer von beiden Partnern unterzeichneten Klimaschutzvereinbarung (KSV) geschlossen. Es handelt sich um eine freiwillige Partnerschaft zwischen Land und Unternehmen. In der Klimaschutzvereinbarung werden konkrete Maßnahmen festgelegt, wie die unternehmerischen Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Das Unternehmen verpflichtet sich jährlich über seine Treibhausgasemissionen zu berichten. Die Vereinbarung hat zunächst eine Laufzeit von 10 Jahren - mit der Option das Bündnis zu verlängern.
Hinweis zur neuen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg prüft derzeit die Auswirkungen der neuen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 auf das Klimabündnis BW. Es zeichnet sich ab, dass Anpassungen am Prozess erforderlich werden. Alle Klimabündnis BW-Unternehmen haben hierzu bereits eine E-Mail erhalten. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Team des Klimabündnis BW.
Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen finden Sie hier.





