Landesverwaltung
Klimaneutrale Verwaltung

Klimaneutralität bedeutet, dass durch Handlungen und Prozesse kein zusätzliches klimaschädliches CO2 freigesetzt wird. Sollte die Freisetzung von Kohlendioxid nicht vermieden werden können, muss diese kompensiert werden. Beispielsweise durch Aufforstungsprogramme oder durch Investitionen in regenerative Energiequellen.
Mit dem Beschluss zur weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung verfolgt Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel, zur Vorzeigeregion beim Klimaschutz zu werden. Kein einfaches Unterfangen, denn neben den Bereichen Mobilität, Beschaffung, Green IT und Ernährung (dies betrifft vor allem die Kantinen und Mensen), gilt es die vielen Liegenschaften des Landes und deren Energieverbräuche zu berücksichtigen.
In Zeiten der spürbaren Klimaveränderung setzt Baden-Württemberg ein Zeichen. Bis zum Jahr 2040 soll es gelingen, die Landesverwaltung des Landes weitgehend klimaneutral zu stellen.
Was heißt Klimaneutralität?
Klimaneutralität bedeutet, dass durch Handlungen und Prozesse kein zusätzliches klimaschädliches CO2 freigesetzt wird. Sollte die Freisetzung von Kohlendioxid nicht vermieden werden können, muss die CO2-Freisetzung kompensiert werden. Beispielsweise durch Aufforstungsprogramme oder durch Investitionen in regenerative Energiequellen.
Mit dem Beschluss zur weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung verfolgt Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel, zur Vorzeigeregion beim Klimaschutz zu werden. Kein einfaches Unterfangen, denn neben den Bereichen Mobilität, Beschaffung, Green IT, Ernährung (dies betrifft vor allem die Kantinen und Mensen) gilt es die vielen Liegenschaften des Landes und deren Energieverbräuche zu berücksichtigen.