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KLIMAWIN

Fragen zum Übergang der WIN-Charta zur KLIMAWIN

  • Die KLIMAWIN gilt ab dem 01.01.2024. Neu beitretende Unternehmen berichten dann nach den neuen Vorgaben der KLIMAWIN.
  • Für aktuelle WIN-Charta Mitglieder gilt eine Übergangsfrist. Sie müssen mit dem Bericht im Jahr 2025 für das Berichtsjahr 2024 im Rahmen der KLIMAWIN berichten. Falls Sie bereits früher nach den neuen Vorgaben berichten möchten, steht Ihnen dies natürlich ebenso offen. Weitere Informationen zu praktischen Anwendungsfällen der Übergangsfristen finden Sie unter „Fragen und Anwendungsbeispiele zu den Übergangszeiträumen“.
  • Für die jährliche Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für Scope 1 und 2 als Teil des KLIMAWIN-Berichts gibt es für aktuelle WIN-Charta Mitglieder eine zusätzliche Übergangszeit. Die THG-Bilanz muss erst mit dem zweiten KLIMAWIN-Bericht vorliegen, also voraussichtlich 2026 für das Berichtsjahr 2025.
  • Die Grundstruktur des WIN-Charta Berichts mit Leitsätzen, Schwerpunktthemen und dem WIN-Charta Projekt bleibt auch beim KLIMAWIN-Bericht erhalten.
  • Die zwölf Leitsätze werden angepasst, sodass der Klimaschutz als ein Teil der Nachhaltigkeit explizit mit aufgegriffen wird. Die Anzahl der Leitsätze sowie die inhaltliche Orientierung an den drei Säulen der Nachhaltigkeit bleiben ebenso weiterhin erhalten. Die neuen Leitsätze finden Sie hier.
  • Als Teil der KLIMAWIN ist eine jährliche Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für Scope 1 und 2 spätestens mit dem zweiten KLIMAWIN-Bericht obligatorisch.
  • Für nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtende Unternehmen gibt es mit der Entsprechungserklärung die Möglichkeit zu einem aufwandsarmen KLIMAWIN-Bericht. Unternehmen mit CSRD-Bericht müssen keinen separaten KLIMAWIN-Bericht anfertigen. Sie füllen stattdessen die Entsprechungserklärung aus (Unternehmenssteckbrief + Link zum CSRD-Bericht) und beschreiben ein KLIMAWIN-Projekt.

 

  • Sie müssen vorerst nicht selbst aktiv werden. Wir werden Sie rechtzeitig über alle anstehenden Schritte informieren.
  • Wenn Sie bisher WIN-Charta Unternehmen sind, schreiben Sie Ihren ersten KLIMAWIN-Bericht nach den neuen Vorgaben im Jahr 2025 für das Berichtsjahr 2024. Falls Sie bereits früher nach den neuen Vorgaben berichten möchten, steht Ihnen dies natürlich ebenso offen. Weitere Informationen zu praktischen Anwendungsfällen der Übergangsfristen finden Sie unter „Fragen und Anwendungsbeispiele zu den Übergangszeiträumen“.
  • Das WIN-Charta Projekt wird nun zum KLIMAWIN-Projekt und bleibt für alle Unternehmen obligatorisch. Auch hier soll, wenn möglich, der Klimaschutz besonders im Fokus stehen. Eine Fokussierung des Klimaschutzes ist jedoch beim KLIMAWIN-Projekt nicht verpflichtend. Es zeigt weiterhin die Breite des Nachhaltigkeitsengagements der Unternehmen in unserem Land und die regionale Verbundenheit.

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