Welche Anforderungen mussten Werbeaussagen mit Umweltbezug künftig erfüllen? Wie durften Umweltzeichen und Label verwendet werden?
Mit dem Online-Seminar gaben wir einen Einblick in die neue EU-Richtlinie, die voraussichtlich ab 2026 in Deutschland galt und alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 2 Mio. € jährlich betraf.
Die Agenda:
- Hintergrund und Ziel der Green Claims Directive
- Zulässige Werbung mit Umweltaussagen
- Regelung für Umweltzeichen und Label
Zielgruppe: Alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und einem Umsatz größer als 2 Mio. € jährlich, insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel- und Getränkeherstellung, der Textil- und Modeindustrie, Energieversorger und Mobilitätsdienstleister
Referierende: Max Willinghöfer
Veranstalter: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
