EmpCo

Rechtliche Hinweise

Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) führt europaweit neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen ein. Die neuen Vorgaben werden in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und ab dem 27. September 2026 gelten.

Die Webseite bildet Best Practices im Bereich Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen aus Baden-Württemberg ab. Die Best Practices enthalten zukunftsbezogene Umweltaussagen und/oder weitere Aussagen, die nach der ab dem 27. September 2026 geltenden Rechtslage besonderen Anforderungen unterliegen, wenn sie sich an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB richten. Aus diesem Grund können die bislang öffentlich zugänglichen Best Practices Verbraucherinnen und Verbrauchern bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Wir möchten es jedoch den Unternehmen in Baden-Württemberg ermöglichen, sich über die Ziele, Maßnahmen und Ambitionen anderer baden-württembergischer Unternehmen im Bereich Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz zu informieren. Die besonderen und strengen Anforderungen an die oben erwähnten Aussagen gelten nicht für eine ausschließlich an Unternehmen gerichtete Kommunikation.