EmpCo

Rechtliche Hinweise

Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) führt europaweit neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen ein. Die neuen Vorgaben werden in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und ab dem 27. September 2026 gelten.

Die Webseite stellt die Ambitionen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz der Unternehmen dar, die Teil der Klimawin BW sind. Dabei wird über bereits Erreichtes berichtet und es werden ebenso Ziele für die Zukunft formuliert. Auch werden auf der Webseite Klimawin BW-Zielkonzepte und -Berichte der Mitgliedsunternehmen veröffentlicht. All diese Dokumente enthalten zukunftsbezogene Umweltaussagen der Unternehmen. Diese unterliegen nach der ab dem 27. September 2026 geltenden Rechtslage besonderen Anforderungen, wenn sie sich an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB richten. Aus diesem Grund können die bislang öffentlich zugänglichen Unterlagen der Klimawin BW Verbraucherinnen und Verbrauchern bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Wir möchten es jedoch Unternehmen in Baden-Württemberg ermöglichen, sich über die Ziele, Maßnahmen und Ambitionen anderer baden-württembergischer Unternehmen im Bereich nachhaltiges und klimaschützendes Wirtschaften zu informieren. Die besonderen und strengen Anforderungen an zukunftsbezogene Umweltaussagen gelten nicht für eine ausschließlich an Unternehmen gerichtete Kommunikation.