N!-Charta Sport
Der Prozess
Um N!-Charta Sport Mitglied zu werden, durchläuft Ihr Sportverein oder -verband einen Prozess, der aus 5 Phasen besteht. Zentrale Elemente sind die Formulierung von Maßnahmen in einem Zielkonzept, die Planung einer lokalen Nachhaltigkeitsaktion sowie die Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Maßnahmen und die Erneuerung der Selbstverpflichtung nach 12 Monaten.
Hier können Sie sich den Prozess-Leitfaden herunterladen:
Prozess-Leitfaden (PDF, barrierefreie Version folgt)
In der ersten Phase des N!-Charta Sport Prozesses setzen sich die Sportvereine und -verbände mit der N!-Charta Sport auseinander und entwickeln Ideen für das Zielkonzept. Der erste Schritt ist dabei die Anmeldung zum Prozess über die Webseite der N!-Charta Sport. Die erste Phase dient der Vorbereitung vor der Unterzeichnung der N!-Charta Sport und ist dabei zeitlich nicht begrenzt.
Bevor die Sportvereine und -verbände ihr Zielkonzept der N!-Charta Sport offiziell einreichen, können sie es zunächst an die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie schicken. Dort wird es geprüft und um hilfreiche Hinweise ergänzt. Nach der Einarbeitung der Hinweise wird das Zielkonzept offiziell eingereicht und die N!-Charta Sport unterzeichnet. Sobald der Sportverein oder -verband die Urkunde (noch ohne Ministerinnen-Unterschrift) erhalten hat, beginnt das erste N!-Charta Sport Jahr und endet ein Jahr später zum gleichen Zeitpunkt.
Durch die Unterzeichnung gehen die Sportvereine und -verbände eine freiwillige Selbstverpflichtung ein: Fortan richten diese ihr Handeln im Sportverein oder -verband an den Leitsätzen der N!-Charta Sport aus.
Die Sportvereine und -verbände beginnen damit, die beschlossenen Maßnahmen in ihrer Vereins- und Verbandsarbeit umzusetzen. Sportvereine und -verbände können im Zielkonzept der N!-Charta Sport eigene Schwerpunkte setzen und sich damit auf die ihnen wichtigen Leitsätze und Ziele konzentrieren.
Die Sportvereine und -verbände führen einmal im Jahr eine lokale Nachhaltigkeitsaktion durch. Die Aktion soll einen oder mehrere Leitsätze der N!-Charta Sport aufgreifen. Sie kann in ein bestehendes Format, wie ein Turnier oder einen Tag der offenen Tür, integriert werden oder eine neue Idee umsetzen. So wird nachhaltiges Handeln der Sportvereine und -verbände vor Ort für die Öffentlichkeit sichtbar.
Zwölf Monate nachdem die Sportvereine und -verbände ihr Zielkonzept eingereicht haben, legen sie dem Land Baden-Württemberg den sogenannten Umsetzungsstand zum Zielkonzept sowie den Ausblick auf den nächsten Zyklus vor. Welche Ziele konnten erreicht werden, welche noch nicht und warum? Welche Leitsätze werden in Zukunft vertieft? Der Umsetzungsstand wird im Internet veröffentlicht. Mit dem Umsetzungsstand erneuert sich die Selbstverpflichtung für weitere zwölf Monate.