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Icon zu Handlungsfeld: Biologische Vielfalt. Die Grafik zeigt die Stichzeichnung eines Schmetterlings.
Handlungsfeld Biologische Vielfalt

Ökologische Tragfähigkeit

Biologische Vielfalt

Um was geht es in diesem Handlungsfeld?

Die biologische Vielfalt oder Biodiversität umfasst alles, was die belebte Natur ausmacht: die Vielfalt der Lebensräume, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Kommunen haben vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um die biologische Vielfalt sowohl im besiedelten Gebiet als auch in der Natur- und Kulturlandschaft zu stärken.


DER LEITSATZ ZU DIESEM HANDLUNGSFELD

Die Kommune betrachtet die biologische Vielfalt als Voraussetzung für eine intakte Umwelt und als Existenzgrundlage. Sie setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Vielfalt der Arten und deren Lebensräume ein.

Die Handlungsfelder der nachhaltigen Kommunalentwicklung der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit stehen in direktem Bezug zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030. Die untenstehende Grafik zeigt an, auf welche SDGs sich das Handlungsfeld "Biologische Vielfalt" direkt bezieht.
 

Die Grafik zeigt das Handlungsfeld „Biologische Vielfalt“ als vollflächigen grünen Kreis. Die textliche Benennung des Handlungsfelds ist in weißer Schrift dargestellt. Um den Kreis sind tortenstückartig die Zeichen der 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) angeordnet. SDGs, die keinen Bezug zu diesem Handlungsfeld haben, sind grau dargestellt. SDGs mit Bezug zum Handlungsfeld sind in der jeweiligen SDG-Farbe abgebildet. Das Handlungsfeld nimmt Bezug zu folgenden SDGs: SDG 2: „Kein Hunger“, SDG 6: „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“, SDG 11: „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 13: „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und SDG 15: „Leben an Land“.

 

Mehr Informationen zu den SDGs und der Agenda 2030

Diese Fragen können Ihnen beim Einstieg in das Thema behilflich sein:

  • Welche Priorität besitzen der Schutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt für die Kommune, insbesondere auch bei der Bewirtschaftung und Pflege der kommunalen Flächen?
  • Welche Maßnahmen führt die Kommune zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt durch?
  • Welche kommunalen Vorgaben und Angebote zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt werden gemacht

Betrachten Sie die hier genannten Vorschläge als Anregungen, um vor Ort aktiv zu werden. Die Liste ist sicherlich nicht vollständig, ein Denkanstoß kann sie aber dennoch sein.

Kommunales Grün

  • Umwandlung von Einheitsgrün in artenreiche Flächen
  • Umgestaltung Straßenbegleitgrün
  • Anpassung der Pflege- und Bewirtschaftungskonzepte für kommunale Flächen
  • Schaffung naturnaher und artenreicher Spiel- und Freiflächen, Schulhöfe und Sportanlagen
  • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden

Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

  • Verzicht auf kommunalen Flächen
  • Einbindung von Pächtern kommunaler Flächen zum Verzicht 
  • Einbindung der Bürgerschaft zum Verzicht auf privaten Flächen
  • Einbindung der Landwirtschaft zum Verzicht auf Agrarflächen und Motivation zur nachhaltigen Landwirtschaft

Landwirtschaft

  • Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft, auch zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Versorgung mit regionalen Lebensmitteln.
  • Erhöhung des Anteils von regionalen und ökologisch erzeugten Lebensmitteln in von der Kommune betriebenen Menschen und Kantinen.

 Forstwirtschaft

  • Alt- und Totholz-Konzepte (Einzelbäume, Waldrefugien oder Habitatbaumgruppen aus der Bewirtschaftung zu nehmen und dort Bäume ihrer natürlichen Entwicklung und dem Zerfall zu überlassen).
  • Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie die Weiterentwicklung von naturnahen Waldgesellschaften
  • Gestaltung naturnaher Waldränder, Waldaußenränder und Waldinnenränder
  • Lichte Waldstrukturen: Erhalt und/oder Wiederherstellung lichter bzw. lückiger Bereiche
  • Offene Biotope im Wald

Natur- und Biotopschutz

  • Erhaltung, Schutz und Qualifizierung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen
  • Gewässerschutz, -renaturierung etc.
  • Erstellung von Biotopvernetzungskonzepten
  • Führen eines Ökokontos