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Klimabündnis BW

Teilnahmekriterien

Eine Korkwand mit drei angepinnten, gelben Notizblättern.
© mahey/Fotolia.com

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft im Klimabündnis BW. Die Unternehmen und Organisationen müssen auf einen wirtschaftlichen und gewinnorientierten Geschäftsbetrieb ausgerichtet und entsprechend tätig sein. Bei jedem Unternehmen und jeder Organisation sowie der zugehörigen Klimaschutzvereinbarung wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

  • Typischerweise haben die Unternehmen folgende Rechtsform: GmbH, AG, OHG, KG, KGaA, eG, UG, Ltd., SE. Die Rechtsform dient jedoch nur als Anhaltspunkt, so können bspw. auch Einzelunternehmen (ohne Rechtsform) teilnehmen.
  • Bei öffentlichen und kommunalen Einrichtungen und Betrieben (z. B. Eigenbetriebe und AöR), gGmbHs sowie Genossenschaften muss aufgrund der Rechtsform eine zusätzliche Prüfung vorgenommen werden.
  • Nicht teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine, z. B. e. V., Stiftungen oder Hochschulen.
  • Jede Unternehmensgröße wird zugelassen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder zumindest einen Standort in Baden-Württemberg.
  • Unternehmen, die ihren Standort angrenzend an Baden-Württemberg haben, können aufgrund ihrer regionalen Wirkung im geprüften Einzelfall zur Teilnahme am Klimabündnis BW zugelassen werden.
  • Das Klimabündnis BW lässt Unternehmen aller Branchen zu.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bilden ein diverses Spektrum an Kontexten ab.

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