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Klimabündnis BW

Teilnahmekriterien

Eine Korkwand mit drei angepinnten, gelben Notizblättern.
© mahey/Fotolia.com

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft im Klimabündnis Baden-Württemberg. Die Unternehmen und Organisationen müssen auf einen wirtschaftlichen und gewinnorientierten Geschäftsbetrieb ausgerichtet und entsprechend tätig sein. Bei jedem Unternehmen und jeder Organisation sowie der zugehörigen Klimaschutzvereinbarung wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

  • Typischerweise haben die Unternehmen folgende Rechtsform: GmbH, AG, OHG, KG, KGaA, eG, UG, Ltd., SE. Die Rechtsform dient jedoch nur als Anhaltspunkt, so können bspw. auch Einzelunternehmen (ohne Rechtsform) teilnehmen.
  • Bei öffentlichen und kommunalen Einrichtungen und Betrieben (z. B. Eigenbetriebe und AöR), gGmbHs sowie Genossenschaften muss aufgrund der Rechtsform eine zusätzliche Prüfung vorgenommen werden.
  • Nicht teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine, z. B. e. V., Stiftungen oder Hochschulen.
  • Jede Unternehmensgröße wird zugelassen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder zumindest einen Standort in Baden-Württemberg.
  • Unternehmen, die ihren Standort angrenzend an Baden-Württemberg haben, können aufgrund ihrer regionalen Wirkung im geprüften Einzelfall zur Teilnahme am Klimabündnis Baden-Württemberg zugelassen werden.
  • Das Klimabündnis Baden-Württemberg lässt Unternehmen aller Branchen zu.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bilden ein diverses Spektrum an Kontexten ab.

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