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Unternehmen machen Klimaschutz

Klimaschutzvereinbarung

Die Urkunde auf der das Land und das Unternehmen die Klimaschutzvereinbarung unterschreiben.
© ÖkoMedia GmbH

Ziel der Klimaschutzvereinbarung ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in Unternehmen zu senken und dabei klimaneutral zu werden. Dabei gilt: Vermeidung der Emissionen vor Reduktion vor Kompensation. Mit der Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung erklären die Klimabündnispartner – das Umweltministerium stellvertretend für das Land Baden-Württemberg und das Unternehmen –, sich gegenseitig bei der Erreichung der politischen und unternehmerischen Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten.

Diese Klimaschutzvereinbarung hat zunächst eine Laufzeit von 10 Jahren - mit der Option das Bündnis zu verlängern. Mit der Vereinbarung gehen die Unternehmen eine freiwillige Selbstverpflichtung ein, ihre Emission von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren und ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Dabei können sie auf die Unterstützung des Umweltministeriums zählen. In der Klimaschutzvereinbarung werden konkrete Maßnahmen festgelegt, wie die unternehmerischen Klimaschutzziele erreicht werden sollen.

Über die E-Mail-Adresse klimabuendnis-bw@um.bwl.de erhalten Sie die Klimaschutzvereinbarung zum Ausfüllen als Word-Dokument. Auf der Grundlage der erfassten Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens (zum Beispiel durch eine THG-Ausgangsbilanz) formulieren Sie individuelle Ziele. Diese Ziele sollen die Anforderungen der Science Based Targets initiative (SBTi) erfüllen. Falls Sie bereits ein Klimamanagementsystem eingeführt haben, das einen ähnlich ambitionierten Zielrahmen erfüllt, ist dies nach Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auch möglich.

In der Klimaschutzvereinbarung halten Sie Ihre Unternehmensziele für die kommenden zehn Jahre fest. Diese konkretisieren Sie mit einem 5-Jahres-Zwischenziel sowie mit den entsprechenden Maßnahmen.

In einem gemeinsamen inhaltlichen Abstimmungsprozess mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg werden Ihre Unternehmensziele und Maßnahmen besprochen. Nach einer erfolgreichen Abstimmung unterzeichnen das Land und Sie in beidseitigem Einverständnis die Klimaschutzvereinbarung und treten damit dem Klimabündnis bei.

Innerhalb des ersten Jahres nach Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung müssen Sie dem Land eine THG-Ausgangsbilanz übermitteln. Im weiteren Verlauf müssen Sie jährlich die wesentlichen Treibhausgasemissionen in einem vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vorbereiteten Excel-Template erfassen.

Nach fünf Jahren ist ein erster Monitoringbericht zu erstellen. Nach zehn Jahren können Sie Ihre Klimaschutzvereinbarung um weitere zehn Jahre verlängern. Sollten Sie sich dazu entscheiden, ist ein zweiter Monitoringbericht erforderlich. Falls Sie die Klimaschutzvereinbarung nicht verlängern wollen, ist von Ihnen ein Endbericht zu erstellen.

Eine Grafik, die den Prozessablauf der Klimaschutzvereinbarung darstellt - von der Anmeldung bis zum Endbericht.
© ÖkoMedia GmbH

Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen Sie zunächst den CO2e-Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint) mit einer THG-Bilanz Ihres Unternehmens erstellen. Diese beinhaltet nach Möglichkeit alle unternehmensbedingten Treibhausgasemissionen, die in der Geschäftstätigkeit und in der vor- und nachgelagerten Lieferkette entstehen. Die Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit werden als direkte Emissionen bezeichnet. Die Emissionen aus eingekaufter Energie und der Lieferkette nennt man indirekte Emissionen. Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) sollen auch weitere Emissionen wie Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) erfasst werden.

Um Emissionsquellen zu bilanzieren sowie direkte und indirekte Emissionen abgrenzen zu können bildet das Greenhouse Gas-Protocol (GHG) das am weitesten verbreitete methodische Rahmenwerk. Der Bilanzierungsstandard gibt Unternehmen eine Orientierung hinsichtlich der Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit bei der Erfassung der Treibhausgasemissionen. Koordiniert und entwickelt wird das GHG-Protocol von World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). Das GHG-Protocol definiert drei Bereiche, sogenannte Scopes, denen die Emissionen zugeordnet werden.

Emissionen in Scope 1 entstehen durch die direkten Aktivitäten des Unternehmens beispielsweise durch verbrauchte Primärenergie wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Kohle oder durch einen unternehmenseignen Fuhrpark. Scope 1 umfasst zudem die direkten THG-Emissionen aus den Produktionsprozessen.

Die indirekten Emissionen in Scope 2 resultieren aus der vom Unternehmen eingekauften Energie beispielsweise den verbrauchten Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme und Dampf.

Alle sonstigen indirekten Emissionen, die aus den Aktivitäten des Unternehmens resultieren, finden sich in Scope 3. Dies betrifft die vor- und nachgelagerte Wertschöpfung, wie zum Beispiel den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen, den Pendelverkehr der Mitarbeitenden und die Geschäftsreisen.

Eine Grafik, die Scope eins bis drei bei den Aktivitäten von Unternehmen aufzeigen.

Einen weiteren Standard zur Berechnung und Verifizierung des unternehmerischen CO2e-Fußabdrucks bietet die ISO-Norm 14064. Die Norm gibt eine Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. ISO 14064 besteht aus drei Normen.

Die Norm ISO 14064-1 unterstützt Sie bei der Erstellung des Corporate Carbon Footprints (CCF) und ist somit die Grundlage zur Bilanzierung der eigenen Treibhausgasemissionen.

Die Norm ISO 14064-2 ist eine Anleitung, mit der auf Projektebene der Entzug von Treibhausgasen oder die Reduzierung von Emissionen erfasst werden kann.

Die Norm ISO 14064-3 stellt die Grundlage für die Verifizierung der THG-Bilanzen von Dritten dar.

Derzeit ist ein weiterer neuer Standard für Klimaneutralität in Arbeit: Die Norm ISO 14068 für "Treibhausgasmanagement und damit verbundene Aktivitäten – Kohlenstoffneutralität". Bislang bietet die britische Norm PAS 2060 den Rahmen für Unternehmen hinsichtlich Klimaneutralität.

Die Science Based Target initiative (SBTi) unterstützt Unternehmen dabei klimaneutral zu werden und sich wissenschaftlich fundierte Ziele, die sogenannten Science Based Targets (SBTs), zu setzen. Die Initiative stellt den Unternehmen Tools, Leitlinien zur Zielsetzung und Kriterien zur Validierung der SBTs zur Verfügung.

Die SBTs stehen im Einklang mit dem GHG-Protocol und basieren auf den Daten der IEA und IPCC. Die SBT-Methoden zeigen Unternehmen auf, wie sich ihre THG-Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 in den Folgejahren entwickeln müssten, um den Anspruch einer Kompatibilität mit dem 1,5°C-Limit zu erfüllen. Es geht dabei letztlich um die Frage, wie die zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen verbleibenden CO2e-Budgets auf Sektoren und einzelne Unternehmen aufgeteilt werden können. Der Ansatz wurde gemeinsam von CDP, UN Global Compact, World Resources Institute und dem WWF erarbeitet und wird stetig weiterentwickelt. Derzeit wird zum Beispiel an einer speziellen Route für KMUs gearbeitet.

Weiterführende Informationen zu SBTi und den SBTs erhalten Sie auf der Webseite der Organisation und beim Global Compact Netzwerk Deutschland.


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