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SDG 4 – Hochwertige Bildung

Inklusion von Schülerinnen und Schülern

Balkendiagramm: Zeigt die Anteile an Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot oder mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den jeweiligen Bildungsformen SBBZ, Inklusiv beschult oder mit Unterstützungsbedarf an einer allgemeinen Schule unterrichtet.

Definition

Der Indikator zeigt die Verteilung von Schülerinnen und Schülern, die Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung oder Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebote haben, auf die Schultypen allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Angaben in Prozent (%).

Beschreibung

Eine hochwertige Bildung ermöglicht Menschen mit Behinderung, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und gleichberechtigt die Gesellschaft mitzugestalten. 2015 wurde das Schulgesetz geändert. Seitdem können Eltern von Kindern und Jugendlichen mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wählen, ob dieser Anspruch in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule eingelöst werden soll.
Andere Kinder und Jugendliche mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung besuchen ebenfalls allgemeine Schulen und werden dort vom sonderpädagogischen Dienst beraten und unterstützt.

Entwicklung und Bewertung

Im Schuljahr 2020/21 benötigten rund 78 000 Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sonderpädagogische Förderung in der Schule. Der mit über 52 400 Schülerinnen und Schülern (67,3 %) weitaus größte Anteil hatte einen förmlich festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und besuchte ein öffentliches oder ein privates SBBZ. Rund 9 000 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nutzten die Möglichkeit eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule. Etwa 16 500 Kinder und Jugendliche, die zwar keinen förmlich festgestellten Anspruch, aber dennoch Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung haben, wurden im Schuljahr 2020/21 an allgemeinen Schulen unterrichtet.

Der Inklusionsanteil, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot oder mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf, die an allgemeinbildenden Schulen beschult werden, lag im Schuljahr 2020/21 bei 32,7 Prozent und damit fast zwei Prozentpunkte niedriger als im Jahr davor.

Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in SBBZ waren 2020/21 Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Bei 23 Prozent lag der Förderschwerpunkt im Bereich geistige Entwicklung und bei 14 Prozent im Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Nicht berücksichtigt sind rund 3 200 Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die zusammen mit einer festen Partnerklasse an einer allgemeinen Schule in einer kooperativen Organisationsform lernen.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: FAQ zur Änderung des Schulgesetzes zur schulischen Inklusion. (zuletzt aufgerufen 05.08.2022)

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Klassen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren seit 1987/88 (zuletzt aufgerufen 06.05.2022)


Trendbewertung

Quer liegende Ampelkreise mit einem orangefarbenem Kreis im mittleren Feld zeigen auf, dass es bei diesem Indikator ein positiver Trend sichtbar ist aber keine deutliche Verbesserung in absehbarer Zeit erreicht wird.

Leitsatz Gesellschaftliche Vielfalt

Nachhaltig handeln in Baden-Württemberg heißt …

… gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt als Bereicherung anzuerkennen, den interkulturellen Dialog zu fördern und jeglichen Formen von Ausgrenzung effektiv entgegenzutreten.

Übersicht aller Leitsätze
 


SDG-Zuordnung

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